Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Work & Sleep BOARDINGHOUSE Mannheim
 
§1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von BOARDINGHOUSE-Zimmern zur Beherbergung, die zwischen Work & Sleep Boardinghouse Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Suat Dedeoglu (im folgenden „Work & Sleep“ genannt) mit Dritten (im folgenden „Gast“ genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB´s geltend auch für alle Weiteren, für den Gast von Work & Sleep erbrachten Lieferungen und Leistungen des BOARDINGHOUSES Mannheim (Gastaufnahmevertrag)
  2. Diese AGB´s geltend ausschließlich. Von diesen AGB`s abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes oder Dritten finden nur dann Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Zustand und die Ausstattung des Apartments gemäß Beschreibung des BOARDINGHOUSES sind Bestandteil des Mietvertrages, die der Kunde als vertragsgemäß anerkennt.
§2 Reservierungen / Vertragsabschluss
  1. Der Gast bietet mit Vornahme der Reservierung den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des reservierten Zimmers erhält der Gast von Work & Sleep eine Reservierungsbestätigung. Erst mit der Bestätigung durch Work & Sleep kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen Work & Sleep und dem Gast zustande.
  2. Die Angebote von Work & Sleep im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Work & Sleep kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
  3. Es besteht für den Gast kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistungen in einem bestimmten Zimmer. Work & Sleep behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu bestimmen.
  4. Vertragspartner sind das BOARDINGHOUSE Work & Sleep und der Gast. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er Work & Sleep gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtung gegenüber Work & Sleep an.
§3 Übernachtungspreise
  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Work & Sleep ausgewiesenen Preise. Diese sind Bruttogesamtpreise und schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer, Gebühren und Abgaben mit ein. Nicht enthalten sind eventuelle lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, u.a. Kurtaxe etc..
  2. Sollten sich Änderung oder wirksame Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben, behält sich Work & Sleep vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird die Erhöhung erst weitergegeben, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung und Vertragsanpassung) 4 Monate überschreitet.
§4 Zahlungsbedingungen
  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsleistung ist durch den Gast ausnahmslos, spätestens bei Anreise im BOARDINGHOUSE im Voraus zu bezahlen. Sollte der Gast Verlängerungen buchen, sind auch diese für die weitere Zeit im Voraus zu leisten. Dies gilt auch für eventuelle zusätzliche Leistungen, die der Gast in Anspruch nimmt. Diese sind unmittelbar im Voraus zu leisten.
  2. Eine Aufrechnung des Gastes ist mit Ausnahme von unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
  3. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Bargeld in EURO, EC-Karte, Mastercard, Visacard akzeptiert.
  4. Work & Sleep ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
§5 Stornofristen – Rücktritt
  1. Die durch Work & Sleep garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistungen/ EN vollumfänglich geleistet hat. Eine Garantie der Reservierung kann nicht kostenfrei storniert werden. Work & Sleep behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Liegen mehrtätige garantierte Reservierungen vor, werden bei Nichtanreise alle Folgenächte inklusive der zweiten Nacht storniert. Dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
  2. Einfache, nicht garantierte Reservierungen, d.h Reservierungen die mangels Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert sind, geltend jeweils eine Stunde. Nach einer Stunde verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei, so dass Work & Sleep berechtigt ist, das einfach reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten.
  3. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht ebenfalls kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Work & Sleep behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn es Work & Sleep nachweislich nicht gelingt, dass gebuchte Zimmer weiter zu vermieten.
§6 Bereitstellung reservierter Zimmer
  1. Die reservierten Zimmer stehen dem Gast jederzeit im 24-Stundenservice des Anreisetages und bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Für Abreisen, die nach 12:00 Uhr erfolgen, ist der volle Tagespreis des Zimmers zu leisten.
  2. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung durchzuführen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen.
§7 Rücktritt / Kündigung seitens Work & Sleep
  1. Work & Sleep ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes -auch fristlos- zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
    • höhere Gewalt oder andere von Work & Sleep nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • der Gastaufnahmevertrag unter irreführenden oder falschen Angaben bzw. Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde. Wesentliche Tatsachen können in der Person des Gastes, in dem Zweck der Anmietung, in der Zahlungsfähigkeit sowie in sonstigen Gründen liegen;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist,
    • die Vorauszahlung des Gastes aus Gründen, die Work & Sleep nicht zu vertreten hat, storniert wurden oder aus sonstigen Gründen nicht zur Zahlung gelangten. Gleiches gilt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer Nachfrist bzw. Mahnungen durch Work & Sleep und der damit verbundenen gesetzten Nachfrist von bis zu 5 Tagen nicht geleistet wurde;
    • wenn Work & Sleep Gründe zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Work & Sleep bzw. der Gäste, Mitarbeiter oder Dritten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies von Work & Sleep zu beeinflussen bzw. Work & Sleep zuzurechnen ist;
    • wenn ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
  2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Dies gilt ebenfalls bei einem Verstoß gegen die Nutzung des BOARDINGHOUSES zu einem anderen als dem Beherbergungszweck.

Bei berechtigtem Rücktritt von Work & Sleep entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen von Work & Sleep gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 
§8 Haftung von Work & Sleep / Diebstahl durch den Gast
  1. Work & Sleep haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung erstreckt sich im nicht leistungstypischen Bereich lediglich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen im Bereich von Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Work & Sleep zurückzuführen sind. Dem stehen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Führungsgehilfen von Work & Sleep gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit sie in dieser AGB nicht anderweitig geregelt sind, ausgeschlossen.
  2. Sollten an den Leistungen von Work & Sleep Störungen oder Mängel auftreten, wird Work & Sleep bei entsprechender Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin bemüht sein, unmittelbar für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist hierbei verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren die Störungen zu beheben und einen eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus ist der Gast auch verpflichtet, Work & Sleep auf die Möglichkeit der Entstehung eines eventuellen außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Work & Sleep übernimmt für eingebrachte Sachen, seien es Geld, Wertpapiere und/oder Kostbarkeiten bzw. Wertgegenstände grundsätzlich keinerlei Haftung. Ansonsten haftet Work & Sleep für eingebrachte Sachen des Gastes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Work & Sleep gegenüber den Schaden anzeigt.
  4. Wird dem Gast ein Stellplatz im Bereich des BOARDINGHOUSE-Parkplatzes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht seitens Work & Sleep keine Überwachungsverpflichtung. Es entsteht dadurch keine weitere Haftung als die in § 8 genannten Verpflichtungen. Der Gast selbst ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Work & Sleep haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
  5. Eventuelle Fundsachen werden nur auf Anfrage und nach vorheriger Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden können, an das zuständige Fundbüro abgegeben und nicht länger als 6 Monate aufbewahrt. Der Gast erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zur entsprechenden Vernichtung bzw. Übergabe an das Fundbüro.
  6. Alle Ansprüche gegenüber Work & Sleep verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Work & Sleep.
  7. Eingang von Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes behandelt. Work & Sleep übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund eventueller fehlerhafter Ausführungen sind, außer im Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes gegenüber Work & Sleep ausgeschlossen.
  8. Sollte sich herausstellen, dass ein Gast einen Diebstahl, auch an geringwertigen Sachen, am Eigentum von Work & Sleep begeht, erfolgt ausnahmslos und unmittelbar Strafanzeige. Darüber hinaus hat der Gast sämtliche Kosten, die dann in diesem Zusammenhang entstehen, zu tragen. Für jedes Vergehen hat der Gast darüber hinaus eine Vertragsstrafe von EUR 200,00 zu leisten.
§9 Beendigung des Gastaufnahmevertrages
  1. Am vertraglich vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer an Work & Sleep spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Work & Sleep über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements den vollen Listenpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, Work & Sleep gegenüber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  2. Der Gast ist verpflichtet, mit einem Beauftragten von Work & Sleep eine Zimmerabnahme und Übergabe am Tag der Abreise durchzuführen. Sollte der Gast die Abnahme nicht durchführen, gelten die Feststellungen von Work & Sleep über den Zustand des überlassenen Objektes am Tage der Abreise als für den Gast als verbindlich.
§10 mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränke untersagt. Snacks dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereichs (Lounge) eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

§11 Nichtrauchen im BOARDINGHOUSE
  1. Work & Sleep ist grundsätzlich ein ausschließliches Nichtraucher-BOARDINGHOUSE. Es ist daher untersagt, in den Räumlichkeiten unseres BOARDINGHOUSES, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern, zu rauchen. Für den Gast ist ausdrücklich eine ausgewiesene Stelle vorbehalten, an der er rauchen kann. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Work & Sleep das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesonderte aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Gast einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.
  2. Bei widerrechtlicher Handlung oder Manipulation wie das Auslösen von Rauchmeldern, dem Haus-Feueralarm, der Brandmeldeanlage oder weiterer Einrichtungen sowie missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr „ohne Not zum Notruf“ behält sich Work & Sleep vor, Schadensersatz in Höhe der entstandenen Kosten sowie etwaigen Schadenersatz einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus der hieraus nicht möglichen Vermietung der Zimmer vom Gast zu verlangen.
§12 Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Work & Sleep. Wünscht der Gast ein Haustier mitzubringen, ist dies vorab bekannt zu geben, insbesondere ist die Art, Gattung und Größe des Haustieres genau anzugeben. Bei Zustimmung von Work & Sleep geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die BOARDINGHOUSE-Gäste und das BOARDINGHOUSE-Personal darstellt.

Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde dürfen zu jederzeit mitgeführt werden.

§13 Internet und sonstige technische Einrichtungen

Der Gast ist bei Nutzung des Internetprotals sowie aller sonstiger technischer Einrichtungen von Work & Sleep selbst verantwortlich. Bei einem schuldhaften Rechtsverstoß hat er Work & Sleep von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

§14 Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Eventzeiten

Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Zimmern und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen von Work & Sleep ergeben.

§15 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:

https://ws-boardinghouse.de/datenschutz

§16 Schlußbestimmungen
  1. Änderungen und / oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und können nur einvernehmlich getroffen werden. Auch ein eventueller Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind von vorn herein unwirksam.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Vermögen ist, Mannheim. In allen anderen Fällen gilt Mannheim als ausschließlicher Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Work & Sleep Boardinghouse Mannheim / Dannstadter Str. 6-8 / D-68199 Mannheim / info@ws-boardinghouse.de

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